Hier muss ich außerhalb meines Grundstückes
einen Maulkorb tragen und darf nur an einer Leine gehen.
Mein Herrchen muss ein berechtigtes Interesse haben, mich
zu halten. Die Bayern haben aber bisher keinem meiner Gründe
für ein berechtigtes Interesse zugestimmt. Das muss an
der Sprache liegen, die verstehen mich nicht.
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